FFP2-Maskenpflicht in Bayern

Das Bundesland Bayern reagiert auf die anhaltend hohen Fallzahlen und kündigt im Kampf gegen das Coronavirus neue Maßnahmen an.

Ab Montag, den 18.01.2021 gilt eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und im ÖPNV. Wer in Bayern einkaufen geht oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt, muss eine FFP2-Schutzmaske tragen. Gerne bieten wir Ihnen Atemschutzmasken mit der Schutzklasse FFP2 an und unterstützen Sie bei der Einhaltung der Maßnahmen. Aufgrund der Lieferverfügbarkeit können wir Ihnen eine schnelle Zustellung garantieren – solange der Vorrat reicht.


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