Sie sollen gewährleisten, dass in Gefahrensituationen die Notausgangstür mit nur einer einzigen Betätigung freigegeben und geöffnet werden kann, egal, ob sich die Tür im verriegelten Zustand befindet oder nur durch die Falle geschlossen ist.
Unbedingt beachten:
Beschlag und Schloss müssen stets gemeinsam geprüft und zertifiziert sein. Sie können aber separat ausgeschrieben und ausgeliefert werden.
Bildquelle: FSB