Beschläge für Notausgänge und Fluchttüren mit Antipanikfunktion

Notausgangsverschlüsse bestehen aus Schloss und Beschlag.

Sie sollen gewährleisten, dass in Gefahrensituationen die Notausgangstür mit nur einer einzigen Betätigung freigegeben und geöffnet werden kann, egal, ob sich die Tür im verriegelten Zustand befindet oder nur durch die Falle geschlossen ist.

 

Unbedingt beachten:
Beschlag und Schloss müssen stets gemeinsam geprüft und zertifiziert sein. Sie können aber separat ausgeschrieben und ausgeliefert werden.

Bildquelle: FSB

Funktionen von Drückergarnituren:

Panikfunktion B – Umschaltfunktion:

Quelle: GU

Panikfunktion C – Schließzwangfunktion:

Quelle: GU

Panikfunktion D – Durchgangsfunktion (auch Feuerwehrfunktion):

Quelle: GU

Panikfunktion E – Wechselfunktion

Quelle: GU

DIN EN 179 für Notausgangs-Verschlüsse:

Die europäische Norm DIN EN 179 für Notausgangs-Verschlüsse gilt seit Juni 2002 und wurde 2008 überarbeitet. Sie definiert die Anforderungen und Prüfverfahren und gibt konkrete Empfehlungen zu deren Anwendung.

Anwendungsbereich

Sie gilt für Verschlüsse an Türen in Flucht- und Rettungswegen, wo Notsituationen entstehen können. Die Ausgänge und ihre Beschläge sind den Menschen im Gebäude vertraut (z. B. Bürogebäude ohne Publikumsverkehr).

Notsituation

Eine Notsituation tritt ein, wenn für eine Person oder Personengruppe eine lebensbedrohliche Situation entsteht, jedoch nicht davon auszugehen ist, dass diese zu einer Panik führt. Ein typisches Szenario ist der Brand einer Büroetage, auf der das Büropersonal mit den Fluchtwegen vertraut ist und so kontrolliert der Gefahr entkommen kann.

Zulässige Beschläge

Türgriffe oder Stoßgriffe bzw. Griffplatten, die für die Verwendung in Notsituationen entwickelt wurden (siehe nachstehende Zeichnungen). Türgriffe oder Stoßgriffe bzw. Griffplatten, die für die Verwendung in Notsituationen entwickelt wurden (siehe nachstehende Zeichnungen).

Bildquelle: HOPPE

DIN EN 1125 für Antipanik-Türverschlüsse:

Die europäische Norm DIN EN 1125 für Antipanik-Türverschlüsse gilt seit Juni 2002 und wurde 2008 überarbeitet. Sie definiert die Anforderungen und Prüfverfahren und gibt konkrete Empfehlungen zu deren Anwendung.

Anwendungsbereich

Sie gilt für Verschlüsse an Türen in Flucht- und Rettungswegen, wo Paniksituationen entstehen können. Die Ausgänge und deren Beschläge sind nicht allen Menschen im Gebäude vertraut (z. B. Ausgangstüren in öffentlichen Gebäuden).

Paniksituation

Eine Paniksituation kann eintreten, wenn aufgrund einer lebensbedrohlichen Situation viele Menschen oder Menschenmassen aus einem Gebäude fliehen müssen. Oftmals spielen Faktoren wie starke Rauchentwicklung, Dunkelheit und die Anwesenheit ortsfremder Personen eine Rolle. Ein typisches Beispiel ist der Brand in einem Kinosaal.

Zulässige Beschläge

Waagerechte, über die gesamte Türbreite reichende Griff- oder Druckstangen.