Beschläge für Rauch- und Brandschutztüren

Feuerschutz- und Rauchschutztürbeschläge gehören zur Gruppe der Spezialbeschläge mit bauaufsichtlicher Zulassung. In der Konstruktion, in der Türblattausführung und in den Einbaudetails müssen konstruktive und ausführungstechnische Einzelheiten unter genauer Berücksichtigung von Baumusterprüfungs-Ergebnissen (Prüfzeugnissen) besonders sorgfältig umgesetzt werden.

Die Beschläge werden entsprechend der geforderten Feuerwiderstandsdauer (T 30, T 60, T 90, T 120) eingestellt. Spezialbänder müssen während der Beflammung im Prüfinstitut ihre Position und Funktion behalten. Brandschutztüren müssen mit selbstschließenden Vorrichtungen ausgestattet sein. Impulse vom Rauchmelder müssen Feuerschutztüren sofort, ohne Behinderung schließen und verriegeln. Auf der Beflammungs-Gegenseite darf keine Hitze und keine Deformierung während der Beflammungsdauer eintreten. Für die Erfüllung dieser Forderung übernehmen die verschließenden Funktions-Spezialbeschläge, im System, neben der Widerstandseigenschaft der Türfläche und der Montagefuge im Brandfall eine besonders hohe Verantwortung.

 

Wichtiger Hinweis:
Für Rauch- und Feuerschutztüren dürfen nur geprüfte Garnituren verwendet werden. Sie sind erkennbar an einem dauerhaft angebrachten Prüfzeichen. Feuer-/Rauchschutztüre, Beschlag und Zarge bilden eine Einheit. Sie sollten als geprüfte Einheit von einem Hersteller komplett bezogen werden.

Bildquelle: HOPPE
Basisanforderungen an Feuerschutz-Drückergarnituren und Bänder:
Die wichtigsten Anforderungen an Feuerschutz-Drückergarnituren und Feuerschutzbänder lassen sich in 13 Basisanforderungen zusammenfassen. Entsprechend klassifizierte Erzeugnisse erfüllen diese Forderungen.

Wie muss eine Feuerschutz-Türgriff-Garnitur aufgebaut sein?

Feuerschutz-Türgriff-Garnituren müssen, um die Funktion des Feuerschutzabschlusses zu gewährleisten, nach den in der DIN 18273 geregelten Anforderungen aufgebaut sein. Diese Norm gilt für alle Feuerschutz-Türgriff-Garnituren, die bei Feuerschutztüren und Rauchschutztüren eingesetzt werden.

 

Neben der Türgriff-Garnitur gehören auch weitere Feuerschutz-geprüfte Bauteile, wie beispielsweise das Schloss, die Bänder, die Türschließer usw., zur Feuerschutztür. Wird ein nicht Feuerschutz-geprüftes Bauteil an einer Feuerschutztür verwendet, ist die Erfüllung der o. g. Anforderungen gefährdet.

Griffform bei Brandschutztüren:

Feuerschutz-Antipanik-Türgriff-Garnituren (FS-AP) werden üblicherweise an Türen in Rettungs- und Fluchtwegen eingesetzt. Aus diesem Grund ist hierbei ein Modell zu wählen, dessen Griffende zum Türblatt hin gebogen ist. Türgriff-Garnituren für Schlösser mit Antipanik-Funktion müssen grundsätzlich eine zugfeste und drehbare Grifflagerung aufweisen.
Wichtig: Feuerschutz-Garnituren nach DIN 18273 sind Bestandteil der Bauregelliste A der Landesbauordnungen und müssen als Verwendungsnachweis das Übereinstimmungszertifikat (ÜZ) führen. Ausgestellt wird das Übereinstimmungszertifikat von einer anerkannten Prüf- und Zertifizierungsstelle unter der Voraussetzung, dass das Bauprodukt der maßgeblichen technischen Regel (hier DIN 18273) entspricht, einer ständigen werkseigenen Produktionskontrolle und einer Fremdüberwachung durch die Zertifizierungsstelle unterliegt.