Die Beschläge werden entsprechend der geforderten Feuerwiderstandsdauer (T 30, T 60, T 90, T 120) eingestellt. Spezialbänder müssen während der Beflammung im Prüfinstitut ihre Position und Funktion behalten. Brandschutztüren müssen mit selbstschließenden Vorrichtungen ausgestattet sein. Impulse vom Rauchmelder müssen Feuerschutztüren sofort, ohne Behinderung schließen und verriegeln. Auf der Beflammungs-Gegenseite darf keine Hitze und keine Deformierung während der Beflammungsdauer eintreten. Für die Erfüllung dieser Forderung übernehmen die verschließenden Funktions-Spezialbeschläge, im System, neben der Widerstandseigenschaft der Türfläche und der Montagefuge im Brandfall eine besonders hohe Verantwortung.
Wichtiger Hinweis:
Für Rauch- und Feuerschutztüren dürfen nur geprüfte Garnituren verwendet werden. Sie sind erkennbar an einem dauerhaft angebrachten Prüfzeichen. Feuer-/Rauchschutztüre, Beschlag und Zarge bilden eine Einheit. Sie sollten als geprüfte Einheit von einem Hersteller komplett bezogen werden.